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Taxation aller Cannabis-Zubereitungen

Seit Programmversion 6.10.0.33 können auch Cannabisextrakte nach Hilfstaxe Anlage 10 taxiert werden.

 

Damit werden alle cannabishaltigen Abfüllungen und Zubereitungen korrekt nach Hilfstaxe-Anlage 10 taxiert.

 

Bei freigeschaltetem DATA-Modul mit Warenwirtschafts-Anbindung wird dabei automatisch der passende Hashcode-Export erstellt: mit der spezifischen Rezeptur-PZN, der BtM-Gebühr, sowie den passenden Stoff-PZNs, Stoffpreisen und Preiskennzeichen.

 

Dies gilt für taxierte Einzelabfüllungen und Rezepturen genauso wie für taxierte Defekturen (FAM).